Politik und Gesellschaft

Menschenmenge mit Regenbogenflagge © Goethe-Institut/ Gina Bolle

Deutschland ist eine Demokratie. Das Volk darf mitbestimmen, wer das Land regiert und welche Gesetzte gemacht werden. Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Regierung. Jeder kann beim politischen Leben mitmachen, zum Beispiel in Verbänden, Initiativen,  oder .

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Politik und Gesellschaft

Grundgesetz

Die deutsche Verfassung heißt Grundgesetz. Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in Deutschland.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Egal welches Alter, welches Geschlecht, welche Herkunft oder welche Religion sie haben. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann vor Gericht gehen.

Deutschland ist ein Sozialstaat. Der Staat kümmert sich um seine Bürgerinnen und Bürger. Es gibt eine Krankenversicherung, eine Rente und Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld. Jeder soll gut leben können.

Deutschland ist ein Bundesstaat. Er besteht aus verschiedenen Teilen, den Bundesländern. Es gibt 16 Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Jedes  hat eigene Regeln und Gesetze. Es gibt aber auch gemeinsame Regeln und Gesetze für das ganze Land.

Rechte und Pflichten

Im Grundgesetz stehen die Rechte und Pflichten von Menschen in Deutschland. Einige dieser Grundrechte gelten für alle. Das sind die Menschenrechte. Es gibt auch einige Rechte, die nur für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gelten. Das sind die Bürgerrechte.

Wichtige Pflichten sind zum Beispiel die Schulpflicht, die Steuerpflicht und die Pflicht zur Einhaltung der Gesetze: Kinder und Jugendliche müssen in Deutschland in die Schule gehen. Wer Geld verdient, muss Steuern zahlen. Jeder muss die Gesetze beachten.

Das sind die wichtigsten Rechte:
  • Die Menschenwürde: Man muss Respekt vor jedem Menschen haben.
  • Die Gleichberechtigung: Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Zum Beispiel haben Frauen und Männer die gleichen Rechte.
  • Die Gleichheit vor dem Gesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Das Recht auf freie Meinungsäußerung: Die Menschen dürfen sagen, was sie denken.
  • Die Versammlungsfreiheit: Die Menschen dürfen sich in Gruppen treffen.
  • Die Freizügigkeit: Die Menschen dürfen leben und wohnen, wo sie wollen.
  • Die Berufsfreiheit: Die Menschen dürfen ihren Beruf frei wählen.
Weitere Rechte sind der Schutz von Ehe und Familie, die Pressefreiheit, das Wahlrecht und die Glaubensfreiheit.

Vielfalt und Toleranz

In Deutschland dürfen alle Menschen ihre Religion frei wählen und ausüben. Ungefähr ein Drittel der Menschen in Deutschland hat offiziell keine Religion. Die meisten Deutschen gehören der christlichen Religion an, sie sind römisch-katholisch oder evangelisch. Viele christliche Feiertage wie Weihnachten oder Ostern sind gesetzliche Feiertage. Das heißt, die meisten Menschen müssen an diesen Tagen nicht arbeiten. Es leben aber auch viele Angehörige anderer Religionen in Deutschland.

In den Schulen gibt es evangelischen und katholischen Religionsunterricht. In manchen Schulen gibt es auch christlich-orthodoxen, jüdischen und islamischen Religionsunterricht. Die Eltern können entscheiden, ob ihr Kind zum Religionsunterricht gehen soll. Sie entscheiden auch, zu welchem Religionsunterricht ihr Kind geht.

Menschen in Deutschland dürfen ihre sexuelle Orientierung offen ausleben. Das bedeutet, gleichgeschlechtliche Liebe, Bi-, Trans- und Intersexualität gehören genauso zum Alltag wie Heterosexualität. Die LGBTQ-Bewegung spielt eine wichtige Rolle. Das ist die Gemeinschaft der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Queers. Sie sind in Deutschland geschützt. Ein Symbol der LGBTQ-Bewegung ist die Regenbogenflagge.

Seit dem 1. Oktober 2017 können in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare, also ein Mann und ein Mann oder eine Frau und eine Frau heiraten. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten. Das heißt zum Beispiel: Sie dürfen Kinder adoptieren. Sie dürfen den Namen des Partners oder der Partnerin annehmen. Sie müssen füreinander da sein.

Wenn Rechte nicht eingehalten werden, kann es sich in manchen Fällen um Diskriminierung handeln. Lesen Sie dazu unseren Infotext „Umgang mit Diskriminierung“.

Parteien und Wahlen

In einer Demokratie gibt es Wahlen. So auch in Deutschland. Die Wahlen müssen geheim, allgemein und frei sein. Das Volk entscheidet, wer regiert.

Die politischen Parteien in Deutschland haben verschiedene Programme und Ziele. Die größten Parteien heißen SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands), CDU (Christlich Demokratische Union), Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Freie Demokratische Partei), AfD (Alternative für Deutschland) und Die Linke. Es gibt noch viele andere kleinere Parteien. Mehr Informationen zu den Parteien und ihren Programmen finden Sie auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung.

Wer darf wählen? Das Wahlrecht ist nicht für alle Wahlen in Deutschland gleich. Für die meisten Wahlen muss man 18 Jahre alt sein. Bei der  und den  dürfen nur deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, und Schleswig-Holstein dürfen schon 16-Jährige an den Landtagswahlen teilnehmen. Sie dürfen aber noch nicht gewählt werden. Das geht erst ab 18 Jahren.

Bei den  dürfen auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wählen, wenn sie mehr als drei Monate in Deutschland leben. In Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen müssen die Wählerinnen und Wähler 18 Jahre alt sein. In den anderen Bundesländern darf man mit 16 Jahren wählen. Bei der können alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ab 18 Jahren zur Wahl gehen.

Sie kommen aus einem Land, das nicht zur EU gehört? Dann dürfen Sie leider nicht in Deutschland wählen. Aber Sie können sich trotzdem engagieren. An vielen Orten gibt es Integrationsbeirätinnen und Integrationsbeiräte. Sie werden normalerweise von Migrantinnen und Migranten gewählt. Der arbeitet für die politischen Interessen von Migrantinnen und Migranten. Sie helfen auch bei Fragen und Problemen. Durch diese Arbeit wollen sie das Zusammenleben von Migranten, Migrantinnen und Deutschen verbessern.

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