Projektförderung
Projektfonds Bildende Kunst

Die Bildung internationaler Netzwerke, kollaborative Arbeitsprozesse und künstlerische Forschung in globalen transkulturellen Zusammenhängen eröffnen die Möglichkeit, gemeinsam zu lernen und neues Wissen über nationale Grenzen hinweg zu erlangen. Wir fördern gemeinsam und arbeitsteilig geplante Projekte.  

 Kunstinstallation Fotoausschnitt ©Tomás Espinosa und Red Comunitaria Trans, Social Poetics* am Kunstverein Göttingen, 2021, Foto: Marius Land

Förderbedingungen

professionell arbeitende Künstler*innen, Kurator*innen und Kulturschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, Architektur, Design und Kunstvermittlung im Ausland und in Deutschland, die ein gemeinsames (auch interdisziplinäres) Projekt konzipieren und durchführen 

Wir fördern mit dem Projektfonds Bildende Kunst die Entwicklung von Ausstellungen und diskursiven Formaten mit länderübergreifenden kooperativen Arbeitsstrukturen, bei denen die gleichberechtigten Projektbeteiligten über nationalstaatliche Grenzen hinweg etwas inhaltlich Neues schaffen. 
 
Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 Euro.  

  • Qualität des Vorhabens und Relevanz der beteiligten Kulturschaffenden in ihren jeweiligen Szenen  
  • zu erwartende Wirkung der künstlerischen oder diskursiven Ergebnisse  
  • Gegenwartsbezug der Fragestellungen  
  • Ausgewogenheit und dialogischer Ansatz der Kooperation ohne Dominanz einer beteiligten Person oder Gruppe 
  • Etablierung weiterwirkender Strukturen der Zusammenarbeit  
  • Berücksichtigung von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie Inklusivität bei der Umsetzung des Projektes  
  • Budget mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln (mindestens 10% der Antragssumme) und solidem Finanzplan. Falls keine Eigenmittel vorhanden sind und das Einwerben von Drittmitteln nicht möglich ist, begründen Sie dies bitte.  
  • Wir bevorzugen Projekte zwischen Partner*innen aus Deutschland und Transformationsländern sowie dem globalen Süden. 

Eine Bewerbung muss von zwei oder mehreren Partner*innen vorgelegt werden, von denen eine*r den Arbeits- und Lebensmittelpunkt im Ausland und eine*r in Deutschland hat. Aus der Bewerbung sollte hervorgehen, dass bereits Arbeitskontakte bestehen und eine dialogorientierte Umsetzung des Projekts intendiert ist. Eine schriftliche Bestätigung von mindestens einer Institution (Kunstverein, Museum, Bildungseinrichtung etc.) über das Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Bewerber*innen sowie eine inhaltliche Beschreibung des Projekts ist verbindlicher Teil der Bewerbung. 
 
Sie stellen den Antrag für den Projektfonds online in englischer Sprache.   
 
Bitte lesen Sie die Erläuterungen mit erforderlichen Unterlagen gründlich, bevor Sie einen Antrag ausfüllen.  
   

Bitte geben Sie bei Fragen zu laufenden Anträgen Ihre Auftragsnummer an.  ​​​​​​​
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.

Nächster Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss für Projekte mit Projektbeginn 2024 ist der 13. Oktober 2023 um 15:00 Uhr (MEZ). Bewerbungen sind über das Antragsportal ab dem 1. September 2023 möglich.

Die Entscheidung der Jury wird jeweils Mitte Januar bekannt gegeben.

Kontakt

Goethe-Institut e.V.
Projektfonds Bildende Kunst
projektfonds@goethe.de

FAQ

Ein*e Projektpartner*in reicht den Antrag ein und ist Antragsteller*in; der oder die zweite Projektpartner*in wird per E-Mail zur Bestätigung der Teilnahme und Daten aufgefordert. Bis zum Eingang dieser Bestätigung gilt die Bewerbung als nicht eingegangen. Alle beteiligten Institutionen und weiteren Partner*innen legen eine Kooperationsbestätigung bzw. Absichtserklärung bei.

Wir erwarten die Kooperation mit mindestens einer Institution (Museum, Kunstverein, Bildungseinrichtung etc.).

Die Bewerbung einer Institution als Hauptantragsteller erfordert, dass Sie eine konkrete Person als Ansprechpartner*in nennen, die kreativ und auf Augenhöhe mit den Projektpartner*innen am Projekt arbeitet. Die Rolle und vorgesehene Arbeitsweise dieser Person führen Sie im Antrag aus. Grundsätzlich ist eine solche Bewerbung also nicht ausgeschlossen, allerdings müssen Sie darauf achten, dass es sich bei einer solchen Konstellation nicht um die Beauftragung eines Künstlers/Kurators oder einer Künstlerin/Kuratorin handelt. 
 
Ebenso können sich auch zwei Institutionen mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, wenn es alle weiteren Kriterien erfüllt. Wir bevorzugen ggf. kleinere, weniger finanzstarke Institutionen.

Nein, das ist nicht möglich. Sie können sich jedoch zur Unterstützung bei der Suche nach einer beteiligten Institution gerne sowohl an die Auslandsinstitute als auch den Bereich Bildende Kunst der Zentrale des Goethe-Instituts wenden.

Sie müssen das Projekt an mindestens einem Ort in einem professionellen Umfeld außerhalb Deutschlands öffentlich präsentieren. Die Einbindung mehrerer Orte erhöht jedoch die Chancen des Antrags, den wir in diesem Fall durch eine entsprechend höhere Fördersumme unterstützen können.

Wir fördern keine Projekte, die zum Zeitpunkt der Bewerbung schon begonnen haben sowie Projekte, bei denen die Gleichrangigkeit der Projektpartner*innen und der dialogische Ansatz nicht gewahrt sind (z. B. Auftragsarbeiten). 
 
Ein Beispiel für eine solche ausgeschlossene Konstellation ist etwa die Ausstellung eines Künstlers oder einer Künstlerin und des Werkes durch eine Kuratorin oder einen Kurator an einer Galerie. Ebenso ausgeschlossen ist die Förderung einer weiteren Präsentation oder der Tournee eines bestehenden Ausstellungsprojektes mehrerer Künstler*innen.

Abweichungen vom als Teil der Bewerbung eingereichten Finanzplan teilen Sie uns bitte unverzüglich mit. Eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme ist ausgeschlossen.

Bei der Konzeption von Formaten sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt, solange die Kriterien der transnationalen, gleichberechtigten Kooperation in einem neu entstehenden Projekt erfüllt sind. In Frage kommen neben Ausstellungsprojekten auch diskursive Formate wie Diskussionsveranstaltungen. Digitale Formate sind möglich und ausdrücklich erwünscht.