Reisekostenförderung
Recherchereisen für Kurator*innen

Kurator*innen bekommen mit unserer Förderung die Gelegenheit, ihre Kenntnisse über internationale Gegenwartskunst zu vertiefen und sich mit der deutschen und ausländischen Kunstszene zu vernetzen.  

Drei Personen betrachten Bilder einer Ausstellung.  © Pexels / Matheus Viana

Förderbedingungen

Kurator*innen, die in Deutschland tätig sind 

Wir fördern Recherchereisen ins Ausland, die zu einer Ausstellung oder anderweitigen Veranstaltung in Deutschland führen, mit einer Teilfinanzierung, z. B. durch Übernahme der Reisekosten und/oder einem Zuschuss zu den Unterbringungskosten. Der Maximalzuschuss pro Recherchereise beträgt in der Regel 5.000 Euro. Wir übernehmen keine Materialkosten und Honorare.  
 
Von der Förderung ausgeschlossen sind: akademische Forschungs- und Recherchereisen, Fehlbedarfsfinanzierungen im Zusammenhang mit nicht gedeckten Reisekosten bei Residenzeinladungen, die Kuration bereits geplanter Ausstellungsprojekte im Ausland, Vortragseinladungen 

  • Falls Sie an Standorte des Goethe-Instituts im Ausland reisen, setzen Sie sich bitte vorab mit den Goethe-Instituts-Mitarbeiter*innen vor Ort in Verbindung und überlegen, ob eine lokale Kooperation möglich und sinnvoll ist. Sollten Sie während Ihrer Recherchereise tatsächlich aktiv bei Projekten eines Goethe-Instituts mitwirken, treffen Sie bitte in Bezug auf die jeweiligen Leistungen, Kosten etc. separate Vereinbarungen. 
  • Nach Abschluss der Recherchereise reichen Sie einen Nachweis ein, der die Durchführung der Reise zweifelsfrei belegt (z. B. Flugtickets, Bahntickets, Hotelquittungen etc.) und verfassen einen kurzen Bericht, den Sie uns zwei Monate nach Beendigung der Reise zuschicken. 
  • Sollten Sie im Anschluss an die Recherchereisen konkrete Ausstellungen, Projekte, Publikationen etc. realisieren, besteht uns gegenüber eine entsprechende Informationspflicht. In diesen Fällen ist auf die Förderung durch das Goethe-Institut hinzuweisen und in den projektbezogenen Medien (Printmedien, Internet etc.) das Logo des Goethe-Instituts zu verwenden.  

Im Bewerbungsportal werden folgende Informationen abgefragt:
  • Die Kontaktdaten des*der Antragsteller*in
  • Informationen zum Projekt selbst (Titel, Kurzbeschreibung, Reiseziel, Reisezeitraum, etc.)
Folgende Informationen laden Sie bitte als ein Dokument im pdf-Format im Portal hoch:
  • kurzen Lebenslauf
  • Ihre detaillierte Projektbeschreibung. Die Projektbeschreibung muss eine Aufstellung der Kosten (sowohl Ausgaben als ggf. als Einkommen, Eigen- und Drittmittel)
  • eine Übersicht über Ihren Reiseplan. Der Reiseplan sollte neben Reisedauer und Ziel auch die konkreten Orte, Institutionen und Personen beinhalten, die sie im Laufe ihrer Forschung treffen wollen.
Sie können zusätzliche Dokumente einreichen, die für Ihre konkrete Reise relevant sind (z.B. Bestätigungen von Partnern, Institutionen, weiteren Förderinstitutionen, etc.)

Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung:

  • Anträge können ab Mitte November bis Mitte Januar für das Folgejahr gestellt werden. Das jeweils exakte Datum finden Sie unter „Nächster Bewerbungsschluss“ auf dieser Seite.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das digitale Förderportal des Goethe-Instituts, das jeweils für diesen Zeitraum geöffnet wird.
  • Sollten Sie noch kein Profil im Portal haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Den Link zum Portal finden Sie auf dieser Seite, sobald das Portal geöffnet ist.
  • Der finale Entscheid der Jury wird voraussichtlich Mitte Februar des Folgejahres bekannt gegeben.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie die Forschungsreise innerhalb des Jahres, in dem Sie sie beantragt haben, antreten müssen.  
  • Eine erneute Förderung ist erst wieder nach drei Jahren möglich.
  • Jeder Antrag kann nur einmal eingereicht werden.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Nächster Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss für Recherchereisen mit Reisebeginn 2025 ist der 15. Januar 2025 um 15:00 Uhr (MEZ). Bewerbungen sind voraussichtlich ab dem 15. November 2024 möglich.
 
Die Entscheidung der Jury wird jeweils Mitte Februar bekannt gegeben.
 
Näheres folgt in Kürze.

Kontakt

Goethe-Institut e.V.
Bereich Bildende Kunst
andrea.veit@goethe.de

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