Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die sich im Rahmen der Nationalen Deutscholympiaden (NDO) bzw. anderer nationaler Auswahlverfahren für die Teilnahme am IDO-Finale in einer der Niveaustufen A2, B1, B2 qualifiziert haben.
Die Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 14 Jahre und dürfen maximal 17 Jahre alt sein. Pro Land können zwei Jugendliche mitmachen. Dabei ist es möglich, dass sich die Schülerinnen und Schüler in unterschiedlichen Niveaustufen oder in der gleichen Niveaustufe qualifizieren.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind – aus Gründen der Fairness:
- Schülerinnen und Schüler, deren Mutter- oder Kommunikationssprache Deutsch ist, bzw. bei
denen mindestens eines der Elternteile deutschsprachig ist.
- Schülerinnen und Schüler, die nach dem dritten Lebensjahr länger als sechs Monate
durchgehend in deutschsprachigen Ländern gelebt haben.
- Schülerinnen und Schüler von deutschen Auslandsschulen
- Schülerinnen und Schüler von lokalen Privatschulen, deren Unterrichts- und
Kommunikationssprache vorwiegend Deutsch ist.
- Schülerinnen und Schüler, die im Jahr der Finalrunde der IDO bereits ein Sprachenstipendium für Deutschland erhalten haben.
- Ehemalige Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Studium an einer Universität begonnen
haben.
- Schülerinnen und Schüler, die bereits volljährig sind.
Falsche Angaben führen zur Disqualifikation bzw. zur Aberkennung von Titeln.