Um Entscheidungen für ein Praktikum zügig und reibungslos treffen zu können, möchten wir Sie bitten, sich an folgendes Verfahren zu halten:
Füllen Sie den Bewerbungsbogen in deutscher Sprache aus und senden Sie ihn mit den nötigen Anlagen an das Goethe-Institut Marseille. Planen Sie bitte frühzeitig Ihr Praktikum. Mindestens sechs Monate Vorlaufzeit erhöhen Ihre Bewerbungschancen!
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsbogen Online-Formular
- Lebenslauf (und am besten auch Zeugnisse)
- Referenzschreiben (muss von einem Hochschullehrer oder Dozent*in verfasst werden, sollte max. eine DIN A4-Seite umfassen, einen persönlichen Eindruck Ihrer Leistung wiedergeben und kurz begründen, warum Sie sich für ein Auslandspraktikum eignen)
Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Dauer des Praktikums. Für Praktika von bis zu 2 Monaten (max. 308 Arbeitsstunden) zahlt das Goethe-Institut eine freiwillige Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 € pro Monat (hierin inbegriffen ist ein Zuschuss von 50% der Nutzungskosten für den öffentlichen Nahverkehr in Marseille).
Für längere Praktika wird der legale Stundensatz von 4,35 €/h ausbezahlt. Die monatliche Vergütung variiert nach Anzahl der Arbeitstage im Monat zwischen ca. 575 € und 700 € pro Monat.
Unterlagen
Vor Antritt des Praktikums sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Europäische Krankenversicherungskarte
- Nachweis über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung und einer Zusatzkrankenversicherung mit Rückholtransport für die Dauer des Auslandsaufenthalts
- Nachweis über den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
- Schriftliche Erklärung über Zahl und Dauer anderer Praktika, die während des gegebenen Studienjahres absolviert werden.
Unterkunft
Die Praktikant*innen sind selbst für ihre Wohnungssuche verantwortlich, wobei das Goethe-Institut, soweit möglich, gerne hilft.
(Studierende können Wohngeld bei der
Caisse d'allocations familiales (CAF) beantragen, es beträgt ca. 1/3 der Miete.)
Praktikumsbestätigung und -bericht
Sie sind verpflichtet, am Ende des Praktikums einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage der Praktikumsbestätigung dient.
Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden.
Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben.