Um Entscheidungen für ein Praktikum zügig und reibungslos treffen zu können, möchten wir Sie bitten, sich an folgendes Verfahren zu halten:
Füllen Sie den Bewerbungsbogen in deutscher Sprache aus und senden Sie ihn mit den nötigen Anlagen an das Goethe-Institut Toulouse. Planen Sie bitte frühzeitig Ihr Praktikum. Mindestens sechs Monate Vorlaufzeit erhöhen Ihre Bewerbungschancen!
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsbogen Online-Formular
- Lebenslauf (und am besten auch Zeugnisse)
- Referenzschreiben (muss von einem Hochschullehrer oder Dozenten verfasst werden, sollte max. eine DIN A4-Seite umfassen, einen persönlichen Eindruck Ihrer Leistung wiedergeben und kurz begründen, warum Sie sich für ein Auslandspraktikum eignen)
Vergütung
Das Goethe-Institut zahlt eine freiwillige Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 € pro Monat (hierin inbegriffen ist ein Zuschuss für die öffentlichen Verkehrsmittel). Die Vergütung der fünf- und sechsmonatigen Praktika unterliegt französischem Recht (je nach Monat zwischen 550 und 600 €).
Unterlagen
Vor Antritt des Praktikums sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Europäische Krankenversicherungskarte
- Nachweis über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung und einer Zusatzkrankenversicherung mit Rückholtransport für die Dauer des Auslandsaufenthalt
- Schriftliche Erklärung über Zahl und Dauer anderer Praktika, die während des gegebenen Studienjahres absolviert werden.
Unterkunft
Die Praktikanten und Praktikantinnen sind selbst für ihre Wohnungssuche verantwortlich, wobei das Goethe-Institut, soweit möglich, gerne hilft.
An Studenten, die bereits eine Zusage bekommen haben, können wir eine Liste mit Hinweisen und Adressen versenden.
(Studenten können Wohngeld bei der Caisse d'allocations familiales (CAF) beantragen, es beträgt ca. 1/3 der Miete.)
Praktikumsbestätigung und -bericht
Sie sind verpflichtet, am Ende des Praktikums einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage der Praktikumsbestätigung dient.
Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden.
Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben