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Residenz
Residenzen für Zirkusensembles

Insgesamt gibt es zwei Künstler*innenresidenzen: eine zweiwöchige Residenz im Roca Umbert (nahe Barcelona) im Januar/Februar 2027 für eine Zirkuskompanie mit Sitz in Deutschland und eine zweiwöchige Residenz in der CircusMühle Kelbra im September 2026 für eine Zirkuskompanie mit Sitz in Katalonien.

Ziel des Austauschs ist es, die Sichtbarkeit des katalanischen Zirkus in Deutschland und des deutschen Zirkus in Katalonien zu erhöhen sowie den Dialog und die Zusammenarbeit innerhalb des Sektors in beiden Ländern zu fördern.

Residenzen für Zirkusensembles in Katalonien und Deutschland

Förderbedingungen

Zeitgenössische Zirkusschaffende oder Kompanien, die in Deutschland oder in Katalonien ansässig sind.

Künstler*innenresidenz in Katalonien

Es stehen zwei Zeiträume zur Verfügung:
  • 18.-31. Januar 2027 oder
  • 1.-14. Februar 2027
Finanzielle Bedingungen:
  • Die Residenz ist für max. drei Personen ausgerichtet und beinhaltet:
  • Hin- und Rückreise
  • Unterkunft mit Kochgelegenheit
  • Tagesstipendium von 100€/Tag
  • Nutzung eines Probenraums und des vorhandenen technischen Equipments

Künstler*innenresidenz in Deutschland

Zeitraum: 3. bis 17. September 2026

Finanzielle Bedingungen:
  • Die APCC übernimmt folgende Kosten (für maximal drei Personen):
  • Hin- und Rückreise von Barcelona nach Kelbra
  • Tagesgeld: (40 € pro Tag und Person für 14 Tage)
  • Residenzhonorare (60 € pro Tag und Person für 14 Tage)

Hinweis: Zur Auszahlung dieser Beträge muss die Kompanie eine Rechnung an die APCC stellen.

In der CircusMühle Kelbra stehen der Kompanie zur Verfügung:
  • Unterkunft in einer Wohnung der CircusMühle Kelbra
  • Probenraum und technische Ausstattung

Künstler*innenresidenz in Katalonien
  • In Deutschland ansässige zeitgenössische Zirkusschaffende oder Kompanie
  • Professioneller Werdegang mit mindestens einem uraufgeführten Projekt
  • Vollständige Verfügbarkeit in einem der beiden Zeiträume
  • Maximale Reisegruppe von drei Personen
  • Möglichkeit, unter den gegebenen technischen Bedingungen zu arbeiten
  • Es werden Projekte bevorzugt, die bereits andere Residenzen oder Arbeitsschritte absolviert haben, bevor sie sich für diese Ausschreibung bewerben. Projekte, die sich noch in der Forschungsphase oder in einem sehr frühen Schaffensstadium befinden, werden nicht ausgewählt.

Künstler*innenresidenz in Deutschland
  • Die Kompanie muss ihren steuerlichen Sitz in Katalonien haben und in der Lage sein, Honorare und Tagegelder in Rechnung zu stellen.
  • Die Kompanie muss bereits mindestens ein professionell produziertes Stück aufgeführt haben.
  • Vollständige Verfügbarkeit während des Residenzzeitraums (3.–17. September 2026).
  • Das Residenzteam darf maximal 3 Personen umfassen.
  • Vorrang erhalten Projekte, die sich in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase befinden und bereits andere Residenzen absolviert haben. Projekte in der Recherchephase oder in einem sehr frühen Stadium werden nicht ausgewählt.

Um sich zu bewerben, füllen Sie bitte das Bewerbungsformular aus.

Die Bewerbungsunterlagen müssen in englischer Sprache verfasst sein, um die Zugänglichkeit für die internationalen Jurymitglieder zu gewährleisten.

Nächster Bewerbungsschluss

Die Bewerbungsfrist endet am 20. April um 14:00 Uhr MEZ.

Kontakt

Kontakt für Künstler*innenresidenz in Katalonien
Alexandra.henn@bu-zz.de
Kontakt für Künstler*innenresidenz in Deutschland
internacional@apcc.cat

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