16.01.2020: Betriebsprüfung am Goethe-Institut abgeschlossen
DRV Bayern Süd stuft Honorarlehrkräfte an Goethe-Instituten in Deutschland als Selbstständige ein

Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (DRV Bayern Süd) hat ihre Betriebsprüfung am Goethe-Institut für den Zeitraum von 2011 bis 2017 abgeschlossen. In ihrer Beurteilung kommt die DRV Bayern Süd zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit der Honorarlehrkräfte für Deutsch als Fremdsprache nicht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung, sondern als selbstständige Tätigkeit ausgeübt worden ist.

„Es ist gut, dass die Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd für das Goethe-Institut in Deutschland nun abgeschlossen ist und für alle mehr Klarheit besteht“, kommentierte Johannes Ebert, Generalsekretär des Goethe-Instituts, das Prüfungsergebnis. Im Rahmen einer regulären Betriebsprüfung hatte die DRV Bayern Süd im Januar 2017 den Status der selbstständigen Honorarlehrkräfte an den deutschen Goethe-Instituten in Frage gestellt. Die DRV Bayern Süd kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit und nicht um eine abhängige Beschäftigung handelte. „Wir sehen uns durch die Prüfungsergebnisse in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass hier keine Scheinselbstständigkeit vorlag“, sagte Johannes Ebert.

Das Goethe-Institut betreibt in Deutschland zwölf Institute, die Sprachkurse, Prüfungen, Jugendcamps und Fortbildungen anbieten. Als Teil des sogenannten Eigenmittelbereiches erhalten sie keine öffentliche Förderung.

Das Goethe-Institut ist das weltweit tätige Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland. Mit 157 Instituten in 98 Ländern fördert es die Kenntnis der deutschen Sprache im Ausland, pflegt die internationale kulturelle Zusammenarbeit und vermittelt ein aktuelles Deutschlandbild. Durch Kooperationen mit Partnereinrichtungen an zahlreichen weiteren Orten verfügt das Goethe-Institut insgesamt über rund 1.000 Anlaufstellen weltweit.

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Pressesprecherin und
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