Arbeitsaufnahme
Wichtige Dokumente bei Arbeitsbeginn
Sie brauchen einige Dokumente für Ihren Arbeitgeber . Zuerst brauchen Sie einen Nachweis, dass Sie eine Krankenversicherung haben. Den Nachweis bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse/Krankenversicherung. In Deutschland muss jeder eine Krankenversicherung haben. Sie brauchen auch einen Nachweis, dass Sie ein Bankkonto haben. Der Arbeitgeber überweist Ihnen monatlich ein Gehalt auf das Konto. Der Arbeitgeber braucht auch eine Kopie von Ihrem Aufenthaltstitel mit der Arbeitserlaubnis (siehe Text Arbeitssuche). Selten fragt der Arbeitgeber auch nach einem polizeilichen Führungszeugnis . Das bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt .
Versicherungen, Steuern
In Deutschland müssen alle eine Krankenversicherung haben. Diese müssen Sie vor Ihrem ersten Arbeitstag selbst abschließen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie meistens sozialversicherungspflichtig: Das heißt Sie haben automatisch auch eine
Rentenversicherung
, eine
Arbeitslosenversicherung
, eine
Pflegeversicherung
und eine Unfallversicherung. Der Arbeitgeber zahlt einen Teil von den
Versicherung
. Den anderen Teil zahlen Sie. Das wird automatisch von Ihrem
Gehalt
/Lohn abgezogen. Mehr Informationen finden Sie im Text „Versicherungen“.
Sie brauchen auch eine Steuernummer und eine
elektronische Lohnsteuerkarte
(ELStAM). Beides bekommen Sie vom Finanzamt. Die elektronische Lohnsteuerkarte wird direkt vom Finanzamt an den Arbeitgeber kommuniziert. Die Steuern müssen Sie nicht selbst überweisen. Ihr Arbeitgeber überweist die Steuern von Ihrem Lohn/Gehalt direkt an das Finanzamt. Sie können (und müssen in manchen Fällen) eine Einkommensteuererklärung einreichen. Das lohnt sich, weil man oft ein bisschen Geld zurückbekommt. Mehr Informationen finden Sie im Text „Finanzen und Steuern“.
Arbeitsvertrag
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen einen
Arbeitsvertrag
Sie und der Arbeitgeber unterschreiben den Vertrag. Lesen Sie den Arbeitsvertrag genau durch und unterschreiben Sie erst dann.
Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie nach: Für Erwachsene bei der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE). Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre bekommen bei den Jugendmigrationsdiensten (JMD) Informationen. Sie können auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anrufen (+49 30 221 911 004). Hier können Sie Fragen zum Thema „Arbeitsrecht“ stellen.
Im Arbeitsvertrag stehen alle Regeln. Sie und der Arbeitgeber müssen sich an diese Regeln halten. Hier steht zum Beispiel auch: Wie viel verdienen Sie pro Monat? Wie viele Urlaubstage haben Sie? Was müssen Sie machen, wenn Sie krank sind? Bei einer neuen Arbeit haben Sie normalerweise eine
Probezeit
. Die Probezeit ist unterschiedlich lang. Manchmal sind es nur ein paar Wochen, manchmal ist es ein halbes Jahr. In der Probezeit beobachtet der Arbeitgeber Sie genauer. Er entscheidet, ob Sie nach der Probezeit weiter in der Firma arbeiten. Und Sie entscheiden, ob Sie diese Arbeit nach der Probezeit weitermachen wollen. In der Probezeit ist die
Kündigungsfristen
kürzer (meistens 2 bis 3 Wochen), danach ist sie normalerweise 3 Monate. Es gibt befristete und unbefristete Verträge. Der befristete Vertrag endet automatisch nach einer bestimmten Zeit. Der Arbeitgeber muss keine Kündigung schreiben. Weitere Informationen zum Thema Arbeitszeiten, Urlaub; Krankheit und Kündigung finden Sie im Text „Mein Arbeitsplatz“.
Minijobs
Es gibt in Deutschland auch Minijobs. Ein Minijob ist eine Arbeitsstelle, bei der man nur bis 538 € pro Monat verdient oder maximal 70 Tage im Kalenderjahr arbeitet. Es gibt eine Unfallversicherung. Sie sind aber nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Sie müssen sich selbst um die Krankenversicherung kümmern. Sie können entscheiden, ob Sie in die Rentenversicherung einzahlen oder ob Sie sich davon befreien lassen möchten. Eine Arbeitslosenversicherung haben Sie nicht.
Selbständige Arbeit
Sie arbeiten selbständig, also sind keine Arbeitnehmerin oder kein Arbeitnehmer? Wenn Sie eine eigene Firma gründen wollen, brauchen Sie einen
Gewerbeschein
. Den bekommen Sie beim
Gewerbeamt
. Sie können im Rathaus fragen, wo das Gewerbeamt in Ihrer Stadt oder Ihrem Ort ist. Auch wenn Sie zum Beispiel ein Geschäft oder ein Restaurant eröffnen wollen, brauchen Sie einen Gewerbeschein.
Sie arbeiten als Freiberuflerin oder
Freiberufler
? Dann melden Sie Ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. Beim Finanzamt müssen Sie sich auch eine Steuernummer holen. Das Finanzamt möchte wissen, wie viel Gewinn pro Jahr Sie ungefähr haben. Dann entscheidet es, wie viel Steuern Sie bezahlen. Die Steuern müssen Sie überweisen.
Sie brauchen auch eine Krankenversicherung. Die Krankenversicherung müssen Sie aber ganz selbst zahlen. Es ist auch gut, wenn Sie eine Rentenversicherung haben. In einigen Berufen, zum Beispiel im Handwerk oder als
Hebamme
, muss man eine Rentenversicherung haben. Auch weitere Versicherungen können wichtig sein. Viele Tipps zum Thema Gründung gibt es auf dem Portal „Wir gründen in Deutschland“.