Mein Arbeitsplatz

In den ersten Tagen am neuen Arbeitsplatz lernen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen und die Arbeit kennen. Zu den Kolleginnen und Kollegen können Sie oft nach einigen Tagen „du“ sagen. Zu Vorgesetzten, also der Chefin oder dem Chef, sagt man fast immer „Sie“. Das ist aber von Firma zu Firma unterschiedlich.

Sie möchten Deutsch für die Kommunikation am Arbeitsplatz üben? Schauen Sie in der Rubrik „Deutsch üben“.

Schreibtisch vor einem Fenster © Goethe-Institut/ Gina Bolle

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Mein Arbeitsplatz

Arbeitnehmerschutz

In Deutschland gibt es einen Arbeitnehmerschutz: Die Firma muss sich an bestimmte Regeln für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und halten. Dazu gehören zum Beispiel: bestimmte Arbeitskleidung, regelmäßige Pausen und Arbeitszeiten. In großen Firmen gibt es eine , einen Betriebsrat. Wenn Sie ein Problem haben, können Sie mit dem Betriebsrat sprechen. Der Betriebsrat spricht dann mit Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten.

Arbeitsrecht: Arbeitszeiten, Urlaub und Krankheit

Die Arbeitszeiten hängen von Ihrem Beruf und Ihrem  ab (siehe Text „Arbeitsaufnahme“). Zum Beispiel haben Sie als Krankenpflegerin oder Krankenpfleger in einem Krankenhaus Schichtdienst: Sie arbeiten manchmal am Morgen, manchmal am Abend oder in der Nacht.

In einem Büro haben Sie meistens geregelte Arbeitszeiten. Sie beginnen am Morgen und haben nach 8 oder 9 Stunden Feierabend. Im Büro haben Sie oft auch Gleitzeit, das heißt, Sie haben flexible Arbeitszeiten. Zum Beispiel können Sie morgens um 8 oder um 9 Uhr anfangen und abends früher oder später gehen. Auf jeder Arbeitsstelle haben Sie mindestens eine Pause, das ist oft eine Mittagspause von 30 oder 60 Minuten. Immer mehr Arbeitgeber geben zum Teil die Möglichkeit, im Home-Office (also von zu Hause aus) zu arbeiten. Normalerweise arbeitet man 38–40 Stunden pro Woche. Es gibt auch die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten, also zum Beispiel 50%. Das sind circa 20 Stunden pro Woche. Wenn Sie Kinder haben oder nebenberuflich selbstständig sind, ist dies eine Möglichkeit. In Deutschland gibt es einen Mindestlohn:  dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern pro Stunde nicht weniger zahlen als 12,41 Euro (Stand 2024).

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat eine bestimmte Zahl an Urlaubstagen im Jahr. Sie müssen den  aktiv beantragen und die oder der Vorgesetzte muss zustimmen. Sie können die Urlaubstage auf das ganze Jahr verteilen. Oft können Sie Ihren Urlaub nehmen, wann Sie möchten. Aber manchmal können Sie keinen Urlaub nehmen, weil es sehr viel Arbeit in der Firma gibt. Manchmal müssen Sie Urlaub nehmen, weil die ganze Firma Urlaub macht. Im Urlaub bekommen Sie weiter Ihr /Ihren Lohn.

Wenn Sie krank sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort Bescheid geben und sich krankmelden. Das nennt man . Meistens brauchen Arbeitgeber ein ärztliches  erst nach 3 Tagen (am 4. Tag) Krankheit (siehe Text „Gesundheit“). Manchmal wollen Arbeitgeber das Attest auch früher sehen. Sie können in die Arztpraxis gehen oder anrufen: In den meisten Fällen können Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt per Telefon krankmelden. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt meldet die Krankmeldung digital an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dann online sehen. Das gilt für Menschen mit einer gesetzlichen . Wenn Sie privat krankenversichert sind, brauchen Sie das Attest in Papierform. Dieses müssen Sie dann selbst einreichen.

Arbeitskleidung

In manchen Berufen müssen Sie Arbeitskleidung tragen, zum Beispiel auf einer Baustelle zum Schutz vor Verletzungen. Manchmal tragen Sie auch eine Uniform, zum Beispiel bei einer Arbeit am Flughafen. Oder Sie müssen ein T-Shirt mit dem Logo Ihrer Firma tragen. So sieht der Kunde, dass Sie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sind.

Kündigung

Wenn Sie nicht mehr für Ihre Firma arbeiten können oder wollen, müssen Sie kündigen. Eine macht man immer schriftlich. Und es gibt eine . Normalerweise ist die Kündigungsfrist 3 Monate. Auch der Arbeitgeber kann Ihnen kündigen. Auch hier ist die Kündigungsfrist normalerweise 3 Monate. Sie sind noch in der ? In der Probezeit ist die Kündigungsfrist in der Regel kürzer, meistens 2 bis 3 Wochen. Wenn Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind, haben Sie 3 Wochen Zeit Einspruch einzulegen.

Sie haben eine Kündigung bekommen oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag endet? Sie müssen sich rechtzeitig bei der arbeitsuchend und dann arbeitslos melden. Dann können Sie beantragen und bekommen in der Regel Geld. Wie viel und wie lange, hängt von vielen Punkten ab. Wenn Sie selbst kündigen, könnten Sie von der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit bekommen. Das heißt: Sie bekommen erstmal kein Arbeitslosengeld.

Fort- und Weiterbildung

Wenn Sie bereits eine  oder ein  gemacht haben und auch schon eine gewisse Zeit gearbeitet haben, können Sie sich weiterbilden. Sie vertiefen, erweitern oder aktualisieren dabei Ihr Wissen und Ihre Fertigkeiten. Bei der können Sie sich informieren und auch eine Weiterbildung machen. Auch Volkshochschulen bieten ein breites Angebot an. Oft gibt es auch in Firmen Möglichkeiten zur Weiterbildung. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.

Selbständige Arbeit

Sie arbeiten selbstständig als Freiberuflerin oder ? Dann können Sie selbst entscheiden, wann, wo und wie Sie arbeiten. Sie können im Home-Office, also zu Hause arbeiten, oder ein eigenes Büro mieten.

Sie wollen ein Unternehmen gründen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen? Dann müssen Sie die Tätigkeit beim Finanzamt und/oder beim  anmelden. Sie müssen auch an einige Rechten und Pflichten denken (siehe Abschnitte in diesem Text: „Arbeitnehmerschutz“, „Arbeitsrecht: Arbeitszeiten, Urlaub und Krankheit“ und „“).

Denken Sie auch an wichtige  für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden. Viele Informationen finden Sie auf dem Existenzgründungsportal.

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