Die Arbeitszeiten hängen von Ihrem Beruf und Ihrem ab (siehe Text „
Arbeitsaufnahme“). Zum Beispiel haben Sie als Krankenpflegerin oder Krankenpfleger in einem Krankenhaus Schichtdienst: Sie arbeiten manchmal am Morgen, manchmal am Abend oder in der Nacht.
In einem Büro haben Sie meistens geregelte Arbeitszeiten. Sie beginnen am Morgen und haben nach 8 oder 9 Stunden Feierabend. Im Büro haben Sie oft auch Gleitzeit, das heißt, Sie haben flexible Arbeitszeiten. Zum Beispiel können Sie morgens um 8 oder um 9 Uhr anfangen und abends früher oder später gehen. Auf jeder Arbeitsstelle haben Sie mindestens eine Pause, das ist oft eine Mittagspause von 30 oder 60 Minuten. Immer mehr Arbeitgeber geben zum Teil die Möglichkeit, im Home-Office (also von zu Hause aus) zu arbeiten. Normalerweise arbeitet man 38–40 Stunden pro Woche. Es gibt auch die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten, also zum Beispiel 50%. Das sind circa 20 Stunden pro Woche. Wenn Sie Kinder haben oder nebenberuflich selbstständig sind, ist dies eine Möglichkeit. In Deutschland gibt es einen Mindestlohn: dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern pro Stunde nicht weniger zahlen als 12,41 Euro (Stand 2024).
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat eine bestimmte Zahl an Urlaubstagen im Jahr. Sie müssen den aktiv beantragen und die oder der Vorgesetzte muss zustimmen. Sie können die Urlaubstage auf das ganze Jahr verteilen. Oft können Sie Ihren Urlaub nehmen, wann Sie möchten. Aber manchmal können Sie keinen Urlaub nehmen, weil es sehr viel Arbeit in der Firma gibt. Manchmal müssen Sie Urlaub nehmen, weil die ganze Firma Urlaub macht. Im Urlaub bekommen Sie weiter Ihr /Ihren Lohn.
Wenn Sie krank sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort Bescheid geben und sich krankmelden. Das nennt man . Meistens brauchen Arbeitgeber ein ärztliches erst nach 3 Tagen (am 4. Tag) Krankheit (siehe Text „Gesundheit“). Manchmal wollen Arbeitgeber das Attest auch früher sehen. Sie können in die Arztpraxis gehen oder anrufen: In den meisten Fällen können Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt per Telefon krankmelden. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt meldet die Krankmeldung digital an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dann online sehen. Das gilt für Menschen mit einer gesetzlichen . Wenn Sie privat krankenversichert sind, brauchen Sie das Attest in Papierform. Dieses müssen Sie dann selbst einreichen.