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Nutzungsbedingungen SWAP
SCHULWÄRTS!-Alumni-Web-App


INHALT

  1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
  2. Voraussetzungen der Nutzung
  3. Leistungen des Goethe-Instituts
  4. Engagement und Sammeln von Punkten
  5. Punktekonto
  6. Belohnungen
  7. Laufzeit und Beendigung des Vertrags

​1.     GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der SCHULWÄRTS!-Alumni-Web-App „SWAP“ (im Folgenden: „SWAP“) unter https://schulwaerts.goethe.de/.
Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen des Goethe-Instituts e.V. („Goethe-Institut“) für die Nutzung der Website goethe.de („Website“)“ (https://www.goethe.de/de/nut.html).

2.    VORAUSSETZUNGEN DER NUTZUNG

Die Nutzung von „SWAP“ ist kostenlos.
Für die Nutzung von „SWAP“ ist ein „MEIN GOETHE.DE“-Nutzerkonto erforderlich. Soweit der Nutzer noch kein Nutzerkonto hat, muss er sich hierfür registrieren. Es gelten die Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung der Website.

3.    LEISTUNGEN DES GOETHE-INSTITUTS

3.1 „SWAP“ bietet den kostenlosen Zugriff auf folgende Teilangebote:
  • Unter „Aktuelles“ kann der Nutzer allgemeine Informationen zu SCHULWÄRTS! abrufen.
  • Unter „Community“ kann der Nutzer die Nutzerprofile anderer Nutzer einsehen.
  • Unter „Engagement“ kann der Nutzer einsehen, in welcher Form er sich engagieren und für sein Engagement Punkte sammeln kann. Näheres regelt Ziffer 4.
  • Unter „Belohnung“ kann der Nutzer einsehen, welche Belohnungen ihm aktuell als Anerkennung für die gesammelten Punkte zur Verfügung stehen. Zudem kann der Nutzer hier einsehen, welche weiteren Belohnungen generell angeboten werden, die der Nutzer aber aufgrund einer zu niedrigen Punktzahl aktuell noch nicht einlösen kann.
  • Unter „Mein Bereich“ kann der Nutzer sein öffentliches Nutzerprofil für die Community bearbeiten und erhält einen Überblick über die gesammelten Punkte, erhaltene Auszeichnungen und erhaltene Belohnungen.
3.2 Das Goethe-Institut ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Teilangebote anzupassen, neue Teilangebote hinzuzufügen oder einzelne Teilangebote zu entfernen.

3.3 Informationen, die das Goethe-Institut zu „SWAP“, gleich in welcher Form, veröffentlicht, begründen keinen Anspruch auf die darin beschriebenen Leistungen.

4.    ENGAGEMENT UND SAMMELN VON PUNKTEN

4.1 Der Nutzer kann sich in vielfältiger Weise engagieren. Das Goethe-Institut sieht hierfür im Bereich „Engagement“ konkrete Formen des Engagements vor, die in einzelne Bereiche eingeteilt werden wie beispielsweise (nicht abschließend) „Öffentlichkeitsarbeit“, „Community“, „interkulturelle Vernetzung“ oder „Forschung“.

4.2 Unmittelbar nach der Erstanmeldung ist dem neuen Nutzer noch keine Rolle zugewiesen. Nach der Vorstellung im Bereich „Willkommen“ weist das Goethe-Institut dem Nutzer eine Rolle zu (Interessent, Stipendiat oder Alumnus). Interessenten können keine Punkte sammeln.

4.3 Das Goethe-Institut legt für jede konkrete Form des Engagements jeweils folgende Eckdaten fest, die auf der zugehörigen Unterseite einsehbar sind:
  • Teilnehmerkreis: Eventuell ist das Engagement nur für Nutzer mit einer bestimmten Rolle möglich, beispielsweise nur für Alumni; wenn keine solche Einschränkung vermerkt ist, steht das Engagement Stipendiaten und Alumni offen (siehe auch Ziffer 4.2).
  • Punkte: Hier wird festgelegt, welche Anzahl an Punkten für das Engagement gutgeschrieben wird.
  • Kriterien: Hier wird definiert, welche Leistungen des Nutzers als punktefähiges Engagement gelten und zu einer Gutschrift von Punkten führen.

4.4 Das Goethe-Institut ist berechtigt, die konkreten Formen des Engagements jederzeit anzupassen, also eine einzelne Form des Engagements nicht mehr anzubieten oder den Teilnehmerkreis, die Anzahl der zu erwerbenden Punkte oder die Kriterien zu verändern.

4.5 Das Goethe-Institut ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Gutschrift von Punkten auch bei Erfüllung der Kriterien zu verweigern oder gutgeschriebene Punkte nachträglich abzuerkennen, wenn das Verhalten des Nutzers den Interessen und Zielen des Goethe-Instituts abträglich ist, insbesondere bei negativen Äußerungen über das Goethe-Institut. Es besteht kein Anspruch auf die Gutschrift von Punkten.

5.    PUNKTEKONTO

5.1 Alle gutgeschriebenen Punkte werden in einem Punktekonto gesammelt.

5.2 Es gibt keine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit. Gesammelte Punkte bleiben erhalten, bis sie durch die Inanspruchnahme einer Belohnung eingelöst werden.

6.    BELOHNUNGEN

6.1 Das Goethe-Institut legt fest, welche Belohnungen ein Nutzer für die gesammelten Punkte in Anspruch nehmen kann.

6.2 Der Nutzer kann für die im Punktekonto gesammelten Punkte Belohnungen in Anspruch nehmen. Das Goethe-Institut sieht hierfür im Bereich „Belohnungen“ konkrete Belohnungen vor wie beispielsweise (nicht abschließend) „Fortbildung“, „Mobilität“, „Materialien und Literatur“ oder „Auslandsaufenthalt“.

6.3 Das Goethe-Institut legt für jede Belohnung jeweils folgende Eckdaten fest, die auf der zugehörigen Unterseite einsehbar sind:     
  • ​Punkte: Hier wird festgelegt, welche Anzahl an Punkten für die Inanspruchnahme der Belohnung eingelöst werden müssen. Diese Punkte werden vom Punktekonto abgezogen, wenn der Nutzer die Belohnung in Anspruch nimmt.
  • Gegebenenfalls werden besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Belohnung festgelegt.

6.4 Der Nutzer kann die Inanspruchnahme einer bestimmten Belohnung beantragen, indem er diese in SWAP auswählt.

6.5 Es besteht kein Anspruch auf die Belohnung. Das Goethe-Institut behält sich vor, die Gewährung der beantragten Belohnung zu versagen, auch wenn der Nutzer über die erforderliche Anzahl an Punkten im Punktekonto verfügt und die eventuellen besonderen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Belohnung erfüllt, insbesondere wegen mangelnder Verfügbarkeit.

6.6 Wenn das Goethe-Institut die Gewährung einer Belohnung versagt, bleiben die dafür eingelösten Punkte im Punktekonto erhalten oder werden nachträglich wieder gutgeschrieben.

6.7 Es besteht kein Anspruch auf Zahlung des geldwerten Vorteils einer Belohnung. Kann der Nutzer eine beantragte und zugesagte Belohnung nicht nutzen, gleich aus welchem Grund, entstehen dem Nutzer ebenfalls keine Ansprüche.

7.    LAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

7.1 Das Angebot „SWAP“ ist zeitlich unbefristet, aber insgesamt ein freiwilliges und unverbindliches Angebot.

7.2 Das Goethe-Institut ist berechtigt, das Angebot jederzeit einzustellen. Die im Punktekonto gesammelten Punkte verfallen in diesem Fall, ohne dass dem Nutzer deswegen Ansprüche entstehen.

7.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
 
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