|
1 Welche
Parteien dürfen zur Wahl antreten?
43
verschiedene Parteien sind bei dieser Bundestagswahl zugelassen. Wer mitmachen
darf, bestimmt der Bundeswahlausschuss. Diejenigen Parteien, die schon jetzt
mit mindestens fünf Abgeordneten entweder im Bundestag oder in einem Landtag
vertreten sind, werden auf jeden Fall dabei sein: CDU, SPD, CSU, FDP, Bündnis90/Die
Grünen, die PDS, die Republikaner, die DVU sowie die Partei Arbeit für Bremen
und Bremerhaven. Alle anderen Gruppierungen mussten Unterschriften sammeln
gehen: Ein Tausendstel aller Wahlberechtigten eines Bundeslandes, höchstens
aber 2000 Unterschriften mussten sie vorlegen, um als Partei anerkannt zu
werden. Für die Zulassung sind allein formale Kriterien wichtig. Der Wahlausschuss
darf weder die politische Richtung der jeweiligen Gruppierung noch deren
Verfassungsmäßigkeit beachten. So treten auch Parteien wie die "Anarchistische
Pogo-Partei Deutschlands", "Die Guten" oder auch die "Partei
der Nichtwähler" an.
2 Warum
hat man zwei Stimmen?
In jedem Wahlkampf kommt es vor, dass Politiker die Wähler
bitten, ihrer Partei wenigstens die Zweitstimme zu geben. Dieses Mal betrieb
vor allem die FDP eine solche Zweitstimmenkampagne. Und in der Werbekampagne
von Burger King, die sich auf die Wahl bezieht, wird dazu aufgefordert,
mit seiner Erststimme den Whopper und mit der Zweitstimme die Sauce zu
wählen. Das hört sich ein wenig so an, als sei die Zweitstimme zweitrangig
- die Erststimme dagegen diejenige, die zählt. Dabei ist es umgekehrt:
Die erste Stimme gibt der Wähler einem Kandidaten seines Wahlkreises -
davon gibt es in Deutschland zurzeit 328. Er kann dabei zwischen verschiedenen
Wahlkreiskandidaten mehrerer Parteien auswählen. Mit der zweiten Stimme
wählt er eine Liste, die von den Landesverbänden der Parteien festgelegt
wurde. Auf diesen Listen stehen Bundestagskandidaten in einer unveränderlichen
Reihenfolge. Der erste Wahlakt ist eine direkte Persönlichkeitswahl: Man
entscheidet sich für einen ganz bestimmten Menschen, nicht nur für eine
Partei. Im Wahlkreis gewinnt der Kandidat, der die relativ meisten Stimmen
auf sich vereinigt. Bei der zweiten Stimme geht es um die Parteipräferenz
- das heißt, der Wähler zeigt, welche Partei er bevorzugt, unabhängig
von den Kandidaten. Einzelkandidat und Liste - diese Verbindung nennt
man personalisiertes Verhältniswahlrecht. Im Vergleich zu anderen Ländern
ist dieses deutsche System ein ziemlich kompliziertes Mischmasch. Die
Hälfte der Abgeordneten für den Bundestag wird direkt - also mit der Erststimme
- gewählt. Entscheidend für das Gesamtergebnis sind jedoch die Zweitstimmen:
Wie viele Sitze - und damit auch Macht - eine Partei im Bundestag bekommt,
hängt von der Zahl der Zweitstimmen ab. 46 Prozent für die SPD bedeuten:
46 Prozent der Wähler haben ihre Zweitstimme der SPD gegeben. Die mit
der Erststimme erzielten Direktmandate sind für die Sitze im Parlament
nicht von Bedeutung. Mit einer Ausnahme: dem Überhangmandat. Die Konsequenz
aus all dem: Wenn man will, dass eine bestimmte Partei gewinnt, sollte
man ihr unbedingt die Zweitstimme geben.
3 Wie
funktioniert die Briefwahl?
Auf den ersten Blick eine prima Sache: Wenn man weiß, dass man am Wahltag
im Urlaub ist, wenn man krank oder zu gebrechlich ist, kann man Briefwahl
bis zum kommenden Freitag um 18 Uhr, in Sonderfällen sogar bis zum Wahltag
um 15 Uhr bei der jeweiligen Meldebehörde schriftlich oder persönlich
beantragen - nicht telefonisch. Dann muss man nur noch gemütlich zuhause
ankreuzen und den Wahlbrief rechtzeitig abschicken, damit er spätestens
am Sonntag um 18 Uhr in der Auszählungsstelle liegt. Innerhalb Deutschlands
ist übrigens kein Porto notwendig. Durchschnittlich zehn Prozent der Wahlberechtigten
entscheiden sich für die Briefwahl, ihre Beliebtheit hat in den letzten
Jahren stark zugenommen. Das Problem dabei: die fehlende Kontrolle. Keiner
kann überprüfen, ob wirklich die kranke Oma und nicht ihre Schwiegertochter
den Wahlschein ausfüllt. Damit sind Wahlen nicht mehr das, was sie sein
sollen: gleich, geheim, unmittelbar, frei und allgemein - so steht es
im Grundgesetz. Wahlforscher haben herausgefunden, dass sich vor allem
Wähler der konservativen Parteien für die Briefwahl entscheiden.
4
Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?
Wahlen
haben zwei Aufgaben: Sie müssen regierungsfähige Mehrheiten schaffen und
sollen die verschiedenen Meinungen der Wählerschaft widerspiegeln. Beides
ist schwer unter einen Hut zu bringen. Die erste Aufgabe wird besonders
gut von einem Mehrheitswahlrecht wie in Großbritannien erfüllt: Dort gibt
es Wahlkreise, in denen man sich meist nur zwischen den beiden Kandidaten
der großen Parteien entscheiden muss. Der Gewinner zieht ins Parlament
ein, der Verlierer und all seine Anhänger haben Pech gehabt: Sämtliche
Gegenstimmen bleiben unberücksichtigt - auch wenn die Niederlage nur ganz
knapp war. Kleine Parteien haben dort praktisch keine Chance - dafür gibt
es aber klare Mehrheiten. Koalitionen, also der Zusammenschluss zweier
Parteien, sind selten nötig. Parteien bleiben in ihren Programmen klar
unterscheidbar, die politische Landschaft überschaubar. Aber: Die Meinung
vieler Wähler fällt einfach unter den Tisch. Allein die Mehrheit zählt
und siegt. Für die zweite Aufgabe eignet sich das so genannte Verhältniswahlrecht:
Je mehr Zweitstimmen eine Partei erzielt, desto mehr Sitze bekommt sie
im Parlament. Für 30 Prozent der Stimmen gibt es 30 Prozent der Sitze.
So können auch kleine Parteien ins Parlament gelangen. Auf diese Weise
werden viele Interessen gleichzeitig berücksichtigt, nicht nur die der
Mehrheit. Damit es aber nicht lauter Mini-Splitter-Parteien im Parlament
gibt, die nicht mehr regierungsfähig sind, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg
die Fünf-Prozent-Hürde eingeführt: Um in den Bundestag oder in den Landtag
zu kommen, müssen Parteien bei den Wahlen mindestens fünf Prozent der
abgegebenen Zweitstimmen erhalten. Oder aber sie erringen drei Direktmandate
über die Erststimmen.
5
Was ist ein Überhangmandat?
Manchmal
gewinnt eine Partei mehr Mandate über ihre Wahlkreiskandidaten (per Erststimme),
als ihr nach dem Zweitstimmenanteil eigentlich zustehen würden. |
|
Dass
so etwas passieren kann liegt am deutschen Mischwahlrecht: Es bestimmt,
dass sich die Zahl der Sitze, die eine Partei bekommt, allein aus dem Zweitstimmenanteil
errechnet. Gleichzeitig besagt es jedoch, dass ein mit den Erststimmen direkt
gewählter Bewerber auf jeden Fall ins Parlament einziehen darf. Diese überzähligen
Mandate heißen Überhangmandate. Bei der letzten Bundestagswahl kamen zu
den ursprünglich 656 Mandate noch 16 Überhangsmandate hinzu: zwölf für die
CDU und vier für die SPD. Meistens gewinnen die großen Parteien diese zusätzlichen
Mandate. Überhangmandate entstehen dann, wenn viele Wähler "Stimmen-Splitting"
betreiben: wenn sie also ihre zwei Stimmen nicht der gleichen, sondern verschiedenen
Parteien geben. Vor der Wiedervereinigung gab es nur selten Überhangmandate,
in den letzten acht Jahren wurden es immer mehr. Bei dieser Wahl wird mit
einem Rekord gerechnet: mit mehr als 30 Überhangmandaten. Viele Experten
kritisieren das Prinzip der Überhangmandate, da es ihrer Meinung nach den
Gleichheitsgrundsatz der Wahlen verletzt: Wer mit beiden Stimmen eine kleine
Partei wählt, verschenkt quasi seine Erststimme. Wer dagegen mit der Zweitstimme
SPD oder CDU wähle und mit der Erststimme einen aussichtsreichen Direktkandidaten
einer großen Partei, der "verdoppele" das Gewicht seiner Stimme.
So werde die Wahl ungleich. Dennoch blieb eine Klage der niedersächsischen
Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr erfolglos.
Die Richter entschieden: Überhangmandate sind verfassungskonform.
6 Wer
wählt den Bundeskanzler?
"Ich
bin bereit" - mit diesem Spruch wirbt ein überlebensgroßer Gerhard
Schröder auf Wahlplakaten. Kohl kontert mindestens ebenso groß mit "Keep
Kohl". Dadurch kann der Eindruck entstehen, die Wähler würden über
den zukünftigen Bundeskanzler entscheiden. Das ist aber nicht ganz richtig:
Die Wähler geben ihre Stimmen nur den Abgeordneten und Parteien. Die wiederum
haben schon Monate zuvor ihren Kanzlerkandidaten bestimmt und nutzen ihn
im Wahlkampf. Auf den Wahlzetteln aber tauchen die Namen der Spitzenkandidaten
nur auf der jeweiligen Landesliste auf oder als Wahlkreiskandidat - also
nicht auf jedem Wahlzettel. Kohl kandidiert in Ludwigshafen, Schröder
in Lehrte. Der Bundeskanzler wird erst nach der Wahl gewählt - und zwar
von den Mitgliedern des neuen Bundestages. In den USA ist es ganz anders:
Dort wird der Präsident direkt vom Volk gewählt. Darum ist er auch so
stark von der öffentlichen Meinung abhängig.
7 Warum gibt es
Koalitionen?
Eine
Koalition ist der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Parteien. Koalitionen
sind nötig, weil es für Parteien in Deutschland sehr schwer ist, die absolute
Mehrheit - also mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen - zu erringen.
Das liegt unter anderem am Verhältniswahlrecht: es ermöglicht auch relativ
kleinen Parteien, in den Bundestag einzuziehen. Je mehr Parteien zur Wahl
stehen, desto weniger Stimmen bekommt jede Einzelne. Das macht absolute
Mehrheiten unwahrscheinlich. Zum Regieren braucht man aber diese Mehrheit
- außer im Sonderfall einer Minderheitsregierung. Deshalb gehen Parteien
Verbindungen mit anderen Parteien ein. So können auch sehr kleine Parteien
- in der derzeitigen Regierung die FDP - sehr wichtig werden. Ohne ihr
Einverständnis geht möglicherweise nichts. Unter einer Großen Koalition
versteht man den Zusammenschluss der beiden führenden Parteien CDU/CSU
und SPD. Eine Große Koalition gab es in Deutschland auf Bundesebene nur
einmal: von 1966 bis 1969 unter Bundeskanzler Georg Kiesinger. Große Koalitionen
werden oft nur als Übergangslösung akzeptiert: Der Wähler fühlt sich möglicherweise
hintergangen, weil er anstelle der von ihm gewählten Partei auch noch
den größten Konkurrenten an der Regierung sieht. Gegen diesen starken
Machtblock ist jede Opposition chancenlos. Bevor eine Koalition zu Stande
kommt, wird verhandelt und gehandelt - manchmal mit ähnlichen Tricks wie
auf Flohmärkten oder Basaren. Bei strittigen Fragen müssen sich die Koalitionspartner
oft arrangieren und viele Kompromisse eingehen. Wichtig ist aber auch
die Vergabe der Ministerposten. Natürlich geht es vor allem darum, wie
viele und welche Ressorts eine Regierungspartei zugesprochen bekommt.
Als wichtig gelten das Innen-, das Außen- und das Wirtschaftsministerium.
Weniger Ansehen genießen die Ressorts Forschung oder Frauen, Familie,
Jugend und Senioren.
8
Wer wertet die Stimmzettel
aus?
Am Wahlsonntag
als Wahlhelfer im örtlichen Wahllokal arbeiten: Das kann laut Wahlgesetz
jedem erwachsenen Deutschen blühen. Man wird vorher schriftlich dazu aufgefordert
und kann sich nur mit wirklich guten Gründen weigern: Wenn man krank,
älter als 65 ist oder im Schichtdienst arbeitet. Theoretisch kann sogar
jeder, der sich gerade zufällig im Wahllokal aufhält zum Auszählen der
Stimmen verpflichtet werden. Weil es mit solchen Zwangs-Wahlhelfern nur
schlechte Erfahrungen gegeben hat, arbeiten seit einigen Jahren nur noch
Freiwillige in den Wahllokalen: Meist Parteimitglieder, Behördenmitarbeiter
oder Bürger, die sich auf Zeitungsannoncen gemeldet haben. Für einen Stimmkreis
benötigt man fünf Wahlhelfer: einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter,
einen Schriftführer und zwei Beisitzer. Drei davon müssen während des
Wahlvorgangs gleichzeitig anwesend sein, sonst ist die Wahl in diesem
Stimmkreis ungültig. Allein in München braucht man für die Bundestagswahl
6500 Wahlhelfer. Die Auswertung der Stimmen erfolgt per Hand. Das heißt,
die Urnen werden auf einem Tisch ausgeleert und die Wahlhelfer tragen
die Stimmen in Strichlisten ein. Es gibt zwar "Wahlmaschinen"
zur Auswertung, aber nur wenige Wahlkreise schaffen sich so etwas an.
Die Maschinen kosten nämlich um die 8000 Mark und sind zudem technisch
auch nicht besonders ausgereift: Man kann sie nur bei Ja/Nein-Abstimmungen
einsetzen. Die komplizierte Bundestagswahl mit Erst- und Zweitstimme überfordert
sie. Dass schon wenige Minuten nach der Schließung der Wahllokale die
ersten Hochrechnungen existieren, liegt nicht daran, dass die Wahlhelfer
schnell zählen. Diese Zahlen stammen aus Umfragen unter Wählern, die befragt
werden, nachdem sie aus der Wahlkabine kommen. Diese Hochrechnungen gelten
bei Experten als relativ sicher - ganz im Gegensatz zu Umfragen, die Wochen
vor der Wahl gemacht werden.
CLAUDIA MAYER |