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Zur Wahl 

 

1 Welche Parteien dürfen zur Wahl antreten? 
43 verschiedene Parteien sind bei dieser Bundestagswahl zugelassen. Wer mitmachen darf, bestimmt der Bundeswahlausschuss. Diejenigen Parteien, die schon jetzt mit mindestens fünf Abgeordneten entweder im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, werden auf jeden Fall dabei sein: CDU, SPD, CSU, FDP, Bündnis90/Die Grünen, die PDS, die Republikaner, die DVU sowie die Partei Arbeit für Bremen und Bremerhaven. Alle anderen Gruppierungen mussten Unterschriften sammeln gehen: Ein Tausendstel aller Wahlberechtigten eines Bundeslandes, höchstens aber 2000 Unterschriften mussten sie vorlegen, um als Partei anerkannt zu werden. Für die Zulassung sind allein formale Kriterien wichtig. Der Wahlausschuss darf weder die politische Richtung der jeweiligen Gruppierung noch deren Verfassungsmäßigkeit beachten. So treten auch Parteien wie die "Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands", "Die Guten" oder auch die "Partei der Nichtwähler" an. 

 2 Warum hat man zwei Stimmen? 
In jedem Wahlkampf kommt es vor, dass Politiker die Wähler bitten, ihrer Partei wenigstens die Zweitstimme zu geben. Dieses Mal betrieb vor allem die FDP eine solche Zweitstimmenkampagne. Und in der Werbekampagne von Burger King, die sich auf die Wahl bezieht, wird dazu aufgefordert, mit seiner Erststimme den Whopper und mit der Zweitstimme die Sauce zu wählen. Das hört sich ein wenig so an, als sei die Zweitstimme zweitrangig - die Erststimme dagegen diejenige, die zählt. Dabei ist es umgekehrt: Die erste Stimme gibt der Wähler einem Kandidaten seines Wahlkreises - davon gibt es in Deutschland zurzeit 328. Er kann dabei zwischen verschiedenen Wahlkreiskandidaten mehrerer Parteien auswählen. Mit der zweiten Stimme wählt er eine Liste, die von den Landesverbänden der Parteien festgelegt wurde. Auf diesen Listen stehen Bundestagskandidaten in einer unveränderlichen Reihenfolge. Der erste Wahlakt ist eine direkte Persönlichkeitswahl: Man entscheidet sich für einen ganz bestimmten Menschen, nicht nur für eine Partei. Im Wahlkreis gewinnt der Kandidat, der die relativ meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei der zweiten Stimme geht es um die Parteipräferenz - das heißt, der Wähler zeigt, welche Partei er bevorzugt, unabhängig von den Kandidaten. Einzelkandidat und Liste - diese Verbindung nennt man personalisiertes Verhältniswahlrecht. Im Vergleich zu anderen Ländern ist dieses deutsche System ein ziemlich kompliziertes Mischmasch. Die Hälfte der Abgeordneten für den Bundestag wird direkt - also mit der Erststimme - gewählt. Entscheidend für das Gesamtergebnis sind jedoch die Zweitstimmen: Wie viele Sitze - und damit auch Macht - eine Partei im Bundestag bekommt, hängt von der Zahl der Zweitstimmen ab. 46 Prozent für die SPD bedeuten: 46 Prozent der Wähler haben ihre Zweitstimme der SPD gegeben. Die mit der Erststimme erzielten Direktmandate sind für die Sitze im Parlament nicht von Bedeutung. Mit einer Ausnahme: dem Überhangmandat. Die Konsequenz aus all dem: Wenn man will, dass eine bestimmte Partei gewinnt, sollte man ihr unbedingt die Zweitstimme geben.
 

 3 Wie funktioniert die Briefwahl? 
Auf den ersten Blick eine prima Sache: Wenn man weiß, dass man am Wahltag im Urlaub ist, wenn man krank oder zu gebrechlich ist, kann man Briefwahl bis zum kommenden Freitag um 18 Uhr, in Sonderfällen sogar bis zum Wahltag um 15 Uhr bei der jeweiligen Meldebehörde schriftlich oder persönlich beantragen - nicht telefonisch. Dann muss man nur noch gemütlich zuhause ankreuzen und den Wahlbrief rechtzeitig abschicken, damit er spätestens am Sonntag um 18 Uhr in der Auszählungsstelle liegt. Innerhalb Deutschlands ist übrigens kein Porto notwendig. Durchschnittlich zehn Prozent der Wahlberechtigten entscheiden sich für die Briefwahl, ihre Beliebtheit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das Problem dabei: die fehlende Kontrolle. Keiner kann überprüfen, ob wirklich die kranke Oma und nicht ihre Schwiegertochter den Wahlschein ausfüllt. Damit sind Wahlen nicht mehr das, was sie sein sollen: gleich, geheim, unmittelbar, frei und allgemein - so steht es im Grundgesetz. Wahlforscher haben herausgefunden, dass sich vor allem Wähler der konservativen Parteien für die Briefwahl entscheiden. 

 4 Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?
Wahlen haben zwei Aufgaben: Sie müssen regierungsfähige Mehrheiten schaffen und sollen die verschiedenen Meinungen der Wählerschaft widerspiegeln. Beides ist schwer unter einen Hut zu bringen. Die erste Aufgabe wird besonders gut von einem Mehrheitswahlrecht wie in Großbritannien erfüllt: Dort gibt es Wahlkreise, in denen man sich meist nur zwischen den beiden Kandidaten der großen Parteien entscheiden muss. Der Gewinner zieht ins Parlament ein, der Verlierer und all seine Anhänger haben Pech gehabt: Sämtliche Gegenstimmen bleiben unberücksichtigt - auch wenn die Niederlage nur ganz knapp war. Kleine Parteien haben dort praktisch keine Chance - dafür gibt es aber klare Mehrheiten. Koalitionen, also der Zusammenschluss zweier Parteien, sind selten nötig. Parteien bleiben in ihren Programmen klar unterscheidbar, die politische Landschaft überschaubar. Aber: Die Meinung vieler Wähler fällt einfach unter den Tisch. Allein die Mehrheit zählt und siegt. Für die zweite Aufgabe eignet sich das so genannte Verhältniswahlrecht: Je mehr Zweitstimmen eine Partei erzielt, desto mehr Sitze bekommt sie im Parlament. Für 30 Prozent der Stimmen gibt es 30 Prozent der Sitze. So können auch kleine Parteien ins Parlament gelangen. Auf diese Weise werden viele Interessen gleichzeitig berücksichtigt, nicht nur die der Mehrheit. Damit es aber nicht lauter Mini-Splitter-Parteien im Parlament gibt, die nicht mehr regierungsfähig sind, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg die Fünf-Prozent-Hürde eingeführt: Um in den Bundestag oder in den Landtag zu kommen, müssen Parteien bei den Wahlen mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten. Oder aber sie erringen drei Direktmandate über die Erststimmen. 

 5 Was ist ein Überhangmandat? 
Manchmal gewinnt eine Partei mehr Mandate über ihre Wahlkreiskandidaten (per Erststimme), als ihr nach dem Zweitstimmenanteil eigentlich zustehen würden. 

Dass so etwas passieren kann liegt am deutschen Mischwahlrecht: Es bestimmt, dass sich die Zahl der Sitze, die eine Partei bekommt, allein aus dem Zweitstimmenanteil errechnet. Gleichzeitig besagt es jedoch, dass ein mit den Erststimmen direkt gewählter Bewerber auf jeden Fall ins Parlament einziehen darf. Diese überzähligen Mandate heißen Überhangmandate. Bei der letzten Bundestagswahl kamen zu den ursprünglich 656 Mandate noch 16 Überhangsmandate hinzu: zwölf für die CDU und vier für die SPD. Meistens gewinnen die großen Parteien diese zusätzlichen Mandate. Überhangmandate entstehen dann, wenn viele Wähler "Stimmen-Splitting" betreiben: wenn sie also ihre zwei Stimmen nicht der gleichen, sondern verschiedenen Parteien geben. Vor der Wiedervereinigung gab es nur selten Überhangmandate, in den letzten acht Jahren wurden es immer mehr. Bei dieser Wahl wird mit einem Rekord gerechnet: mit mehr als 30 Überhangmandaten. Viele Experten kritisieren das Prinzip der Überhangmandate, da es ihrer Meinung nach den Gleichheitsgrundsatz der Wahlen verletzt: Wer mit beiden Stimmen eine kleine Partei wählt, verschenkt quasi seine Erststimme. Wer dagegen mit der Zweitstimme SPD oder CDU wähle und mit der Erststimme einen aussichtsreichen Direktkandidaten einer großen Partei, der "verdoppele" das Gewicht seiner Stimme. So werde die Wahl ungleich. Dennoch blieb eine Klage der niedersächsischen Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr erfolglos. Die Richter entschieden: Überhangmandate sind verfassungskonform. 

 6 Wer wählt den Bundeskanzler? 
"Ich bin bereit" - mit diesem Spruch wirbt ein überlebensgroßer Gerhard Schröder auf Wahlplakaten. Kohl kontert mindestens ebenso groß mit "Keep Kohl". Dadurch kann der Eindruck entstehen, die Wähler würden über den zukünftigen Bundeskanzler entscheiden. Das ist aber nicht ganz richtig: Die Wähler geben ihre Stimmen nur den Abgeordneten und Parteien. Die wiederum haben schon Monate zuvor ihren Kanzlerkandidaten bestimmt und nutzen ihn im Wahlkampf. Auf den Wahlzetteln aber tauchen die Namen der Spitzenkandidaten nur auf der jeweiligen Landesliste auf oder als Wahlkreiskandidat - also nicht auf jedem Wahlzettel. Kohl kandidiert in Ludwigshafen, Schröder in Lehrte. Der Bundeskanzler wird erst nach der Wahl gewählt - und zwar von den Mitgliedern des neuen Bundestages. In den USA ist es ganz anders: Dort wird der Präsident direkt vom Volk gewählt. Darum ist er auch so stark von der öffentlichen Meinung abhängig.  

7 Warum gibt es Koalitionen? 
Eine Koalition ist der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Parteien. Koalitionen sind nötig, weil es für Parteien in Deutschland sehr schwer ist, die absolute Mehrheit - also mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen - zu erringen. Das liegt unter anderem am Verhältniswahlrecht: es ermöglicht auch relativ kleinen Parteien, in den Bundestag einzuziehen. Je mehr Parteien zur Wahl stehen, desto weniger Stimmen bekommt jede Einzelne. Das macht absolute Mehrheiten unwahrscheinlich. Zum Regieren braucht man aber diese Mehrheit - außer im Sonderfall einer Minderheitsregierung. Deshalb gehen Parteien Verbindungen mit anderen Parteien ein. So können auch sehr kleine Parteien - in der derzeitigen Regierung die FDP - sehr wichtig werden. Ohne ihr Einverständnis geht möglicherweise nichts. Unter einer Großen Koalition versteht man den Zusammenschluss der beiden führenden Parteien CDU/CSU und SPD. Eine Große Koalition gab es in Deutschland auf Bundesebene nur einmal: von 1966 bis 1969 unter Bundeskanzler Georg Kiesinger. Große Koalitionen werden oft nur als Übergangslösung akzeptiert: Der Wähler fühlt sich möglicherweise hintergangen, weil er anstelle der von ihm gewählten Partei auch noch den größten Konkurrenten an der Regierung sieht. Gegen diesen starken Machtblock ist jede Opposition chancenlos. Bevor eine Koalition zu Stande kommt, wird verhandelt und gehandelt - manchmal mit ähnlichen Tricks wie auf Flohmärkten oder Basaren. Bei strittigen Fragen müssen sich die Koalitionspartner oft arrangieren und viele Kompromisse eingehen. Wichtig ist aber auch die Vergabe der Ministerposten. Natürlich geht es vor allem darum, wie viele und welche Ressorts eine Regierungspartei zugesprochen bekommt. Als wichtig gelten das Innen-, das Außen- und das Wirtschaftsministerium. Weniger Ansehen genießen die Ressorts Forschung oder Frauen, Familie, Jugend und Senioren. 

 8 Wer wertet die Stimmzettel aus?
Am Wahlsonntag als Wahlhelfer im örtlichen Wahllokal arbeiten: Das kann laut Wahlgesetz jedem erwachsenen Deutschen blühen. Man wird vorher schriftlich dazu aufgefordert und kann sich nur mit wirklich guten Gründen weigern: Wenn man krank, älter als 65 ist oder im Schichtdienst arbeitet. Theoretisch kann sogar jeder, der sich gerade zufällig im Wahllokal aufhält zum Auszählen der Stimmen verpflichtet werden. Weil es mit solchen Zwangs-Wahlhelfern nur schlechte Erfahrungen gegeben hat, arbeiten seit einigen Jahren nur noch Freiwillige in den Wahllokalen: Meist Parteimitglieder, Behördenmitarbeiter oder Bürger, die sich auf Zeitungsannoncen gemeldet haben. Für einen Stimmkreis benötigt man fünf Wahlhelfer: einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter, einen Schriftführer und zwei Beisitzer. Drei davon müssen während des Wahlvorgangs gleichzeitig anwesend sein, sonst ist die Wahl in diesem Stimmkreis ungültig. Allein in München braucht man für die Bundestagswahl 6500 Wahlhelfer. Die Auswertung der Stimmen erfolgt per Hand. Das heißt, die Urnen werden auf einem Tisch ausgeleert und die Wahlhelfer tragen die Stimmen in Strichlisten ein. Es gibt zwar "Wahlmaschinen" zur Auswertung, aber nur wenige Wahlkreise schaffen sich so etwas an. Die Maschinen kosten nämlich um die 8000 Mark und sind zudem technisch auch nicht besonders ausgereift: Man kann sie nur bei Ja/Nein-Abstimmungen einsetzen. Die komplizierte Bundestagswahl mit Erst- und Zweitstimme überfordert sie. Dass schon wenige Minuten nach der Schließung der Wahllokale die ersten Hochrechnungen existieren, liegt nicht daran, dass die Wahlhelfer schnell zählen. Diese Zahlen stammen aus Umfragen unter Wählern, die befragt werden, nachdem sie aus der Wahlkabine kommen. Diese Hochrechnungen gelten bei Experten als relativ sicher - ganz im Gegensatz zu Umfragen, die Wochen vor der Wahl gemacht werden.  

CLAUDIA MAYER

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